Alle Bewohner der Kleintierpension müssen vor Einzug gesund, gepflegt und vollständig geimpft sein. Vorerkrankungen, Anfälligkeiten und Allergien sind der Pension, spätestens auf dem Vertrag zur Urlaubsbetreuung, wahrheitsgemäß anzugeben.
Um trotz der getroffenen Vorkehrungen eine Übertragung von Erregern zu verhindern, stellt die Pension eine optische sowie räumliche Trennung sicher.
Eine Vergesellschaftung zwischen fremden Tieren sowie das Trennen von Tiergruppen wird durch die Pension ausgeschlossen.
Bei Krankheitssymptomen oder Verletzungen jeglicher Art werden die Tiere nach vorheriger Absprache mit Ihnen einem Tierarzt vorgestellt. Sollten Sie im Einzelfall nicht erreichbar sein, so ist die Pension verpflichtet, das Tier zu dessen Wohl auch ohne vorheriger Absprache einem Tierarzt vorzuführen. In jedem Fall werden die angefallenen Kosten dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Weitere Pflichten des Tierhalters sowie der Pension ergehen aus dem „Vertrag zur Urlaubsbetreuung“.
(Anhang PDF Vertrag zur Urlaubsbetreuung)